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Arbeitgeberpflichten5 min Lesezeit

Arbeitsschutz Pflichten Arbeitgeber: Die vollständige Checkliste 2026

Welche Arbeitsschutzpflichten haben Arbeitgeber in Deutschland? Diese Checkliste zeigt alle gesetzlichen Anforderungen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung.

SF

Safe Forward Redaktion

13. Juli 2026

Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb — unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Diese Checkliste gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle zentralen Pflichten, die das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV-Vorschriften und weitere Regelwerke vorschreiben.

Rechtsgrundlagen: Was gilt für wen?

Das Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist mehrschichtig:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gilt für alle Arbeitgeber ab einem Mitarbeiter
  • DGUV Vorschrift 1: Grundpflichten der Unfallverhütung, für alle BG-Mitgliedsbetriebe
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Mutterschutzgesetz, JArbSchG: Spezielle Schutzpflichten für besondere Personengruppen

Checkliste: Arbeitsschutzpflichten Arbeitgeber

✅ 1. Gefährdungsbeurteilung

  • [ ] Für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten durchgeführt (§5 ArbSchG)
  • [ ] Schriftlich dokumentiert
  • [ ] Alle Gefährdungskategorien erfasst (mechanisch, elektrisch, chemisch, psychisch, ergonomisch)
  • [ ] Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip festgelegt
  • [ ] Verantwortliche und Umsetzungsfristen benannt
  • [ ] Wirksamkeitskontrolle durchgeführt
  • [ ] Regelmäßig aktualisiert (bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, mind. alle 3–5 Jahre)

✅ 2. Unterweisungen

  • [ ] Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit (§12 ArbSchG)
  • [ ] Jährliche Wiederholungsunterweisung für alle Mitarbeiter
  • [ ] Tätigkeitsbezogene Inhalte (nicht nur allgemeine Sicherheitshinweise)
  • [ ] Schriftlicher Nachweis mit Unterschrift jedes Teilnehmers
  • [ ] Aufbewahrung der Nachweise mind. 2 Jahre (empfohlen: 5 Jahre)
  • [ ] Unterweisungen bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder nach Unfällen

✅ 3. Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

  • [ ] Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§5 ASiG)
  • [ ] Qualifikation der Sifa nachgewiesen
  • [ ] Regelmäßige Beratung durch die Sifa sichergestellt
  • [ ] Schriftliche Bestellungsurkunde vorhanden

Ausnahme: In Betrieben mit geringer Gefährdung kann der Unternehmer selbst die Funktion übernehmen (Unternehmermodell der BG).

✅ 4. Betriebsarzt

  • [ ] Bestellung eines Betriebsarztes (§5 ASiG)
  • [ ] Eignungsuntersuchungen organisiert (sofern vorgeschrieben)
  • [ ] Vorsorgeuntersuchungen angeboten (ArbMedVV)

Hinweis: Nicht alle Betriebe benötigen einen eigenständigen Betriebsarzt — die konkrete Pflicht richtet sich nach Branche und Tätigkeiten.

✅ 5. Sicherheitsbeauftragte

  • [ ] Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§22 SGB VII, §20 DGUV V1)
  • [ ] Anzahl entspricht Betriebsgröße und Gefährdungslage
  • [ ] Schriftliche Bestellungsurkunde vorhanden
  • [ ] Ausreichende Freistellung und Mittel zur Aufgabenerfüllung

Pflicht ab 20 Beschäftigten — in Branchen mit erhöhter Unfallgefahr bereits früher.

✅ 6. Erste Hilfe

  • [ ] Mindestanzahl Ersthelfer sichergestellt (10 % der Beschäftigten im Büro, 15 % im gewerblichen Bereich)
  • [ ] Ersthelfer-Ausbildung aktuell (Auffrischung alle 2 Jahre)
  • [ ] Verbandkästen in ausreichender Anzahl und zugänglich
  • [ ] Meldeweg und Notfallnummern bekannt und ausgehängt
  • [ ] Unfallmeldebuch geführt

✅ 7. Brandschutz

  • [ ] Brandschutzordnung erstellt und ausgehängt
  • [ ] Fluchtwege und Notausgänge ausgeschildert und freigehalten
  • [ ] Feuerlöscher vorhanden, geprüft und zugänglich
  • [ ] Mitarbeiter über Brandschutz unterwiesen
  • [ ] Brandschutzbeauftragter bestellt (ab bestimmter Betriebsgröße / -art)
  • [ ] Evakuierungsübungen durchgeführt

✅ 8. Arbeitsmittel und Maschinen

  • [ ] Alle Arbeitsmittel entsprechen den Sicherheitsanforderungen (BetrSichV)
  • [ ] Wiederkehrende Prüfungen der Arbeitsmittel dokumentiert
  • [ ] Betriebsanweisungen für gefährliche Arbeitsmittel vorhanden
  • [ ] Prüffristen eingehalten und Prüfberichte archiviert

✅ 9. Gefahrstoffe

  • [ ] Gefahrstoffverzeichnis aktuell geführt (GefStoffV §6)
  • [ ] Sicherheitsdatenblätter vorhanden und zugänglich
  • [ ] Betriebsanweisungen für alle Gefahrstoffe erstellt
  • [ ] Gefahrstoffunterweisung mind. jährlich durchgeführt und dokumentiert
  • [ ] Substitutionsprüfung durchgeführt (GefStoffV §7)

✅ 10. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • [ ] Notwendige PSA ermittelt und bereitgestellt
  • [ ] PSA-Unterweisung durchgeführt (PSA-Benutzungsverordnung)
  • [ ] PSA regelmäßig auf Funktion und Zustand geprüft
  • [ ] Mitarbeiter in Benutzung, Pflege und Aufbewahrung der PSA unterwiesen

✅ 11. Psychische Gefährdungen

  • [ ] Psychische Belastungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung erfasst (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
  • [ ] Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastungen festgelegt (z.B. Arbeitszeitgestaltung, Pausenregelungen)
  • [ ] Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten (§84 SGB IX)

✅ 12. Dokumentation und Aufbewahrung

  • [ ] Alle Unterweisungsnachweise mind. 2 Jahre aufbewahrt
  • [ ] Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert und zugänglich
  • [ ] Prüfprotokolle für Arbeitsmittel archiviert
  • [ ] Arbeitsunfälle gemeldet und dokumentiert (Meldepflicht ab 3 Ausfalltagen)
  • [ ] Betriebsärztliche Unterlagen nach Vorschrift archiviert

Welche Pflichten treffen kleine Betriebe besonders?

Auch Betriebe mit wenigen Mitarbeitern sind nicht von den Grundpflichten befreit. Diese gelten unabhängig von der Unternehmensgröße:

  • Gefährdungsbeurteilung (ab 1 Mitarbeiter)
  • Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme
  • Erste Hilfe sicherstellen
  • Brandschutz gewährleisten

In Kleinstbetrieben kann der Unternehmer viele Aufgaben selbst übernehmen — etwa über das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft, das Sifa- und Betriebsarztpflichten durch eigene Qualifizierung ersetzt.

Arbeitsschutzpflichten digital verwalten

Die größte Herausforderung für die meisten Betriebe ist nicht das Wissen was zu tun ist — sondern den Überblick zu behalten wann was zu tun ist. Unterweisungen, Prüffristen, Wirksamkeitskontrollen: Ohne System entstehen Lücken.

Safe Forward bündelt alle Arbeitsschutzpflichten in einer Plattform:

  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und versionieren
  • Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren
  • Prüffristen für Arbeitsmittel überwachen
  • Auditberichte und Nachweise für Betriebsprüfungen exportieren
  • Maßnahmen zuweisen, verfolgen und abschließen

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Fazit

Die Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber sind umfangreich — aber beherrschbar. Mit einer klaren Struktur, einem zuverlässigen System und regelmäßiger Überprüfung können auch kleine und mittlere Betriebe alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese Checkliste ist ein guter Ausgangspunkt — aber kein Ersatz für eine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung und fachkundige Beratung.


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