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Arbeitgeberpflichten6 min Lesezeit

Arbeitsschutz Pflichten Arbeitgeber: Die vollständige Checkliste 2026

Welche Arbeitsschutzpflichten haben Arbeitgeber in Deutschland? Diese Checkliste zeigt alle gesetzlichen Anforderungen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung.

SF

Safe Forward Redaktion

13. Juli 2026

Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb — unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Diese Checkliste gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle zentralen Pflichten, die das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV-Vorschriften und weitere Regelwerke vorschreiben.

Rechtsgrundlagen: Was gilt für wen?

Das Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist mehrschichtig:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gilt für alle Arbeitgeber ab einem Mitarbeiter
  • DGUV Vorschrift 1: Grundpflichten der Unfallverhütung, für alle BG-Mitgliedsbetriebe
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Umgang mit gefährlichen Stoffen
  • Mutterschutzgesetz, JArbSchG: Spezielle Schutzpflichten für besondere Personengruppen

Checkliste: Arbeitsschutzpflichten Arbeitgeber

✅ 1. Gefährdungsbeurteilung

  • [ ] Für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten durchgeführt (§5 ArbSchG)
  • [ ] Schriftlich dokumentiert
  • [ ] Alle Gefährdungskategorien erfasst (mechanisch, elektrisch, chemisch, psychisch, ergonomisch)
  • [ ] Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip festgelegt
  • [ ] Verantwortliche und Umsetzungsfristen benannt
  • [ ] Wirksamkeitskontrolle durchgeführt
  • [ ] Regelmäßig aktualisiert (bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, mind. alle 3–5 Jahre)

✅ 2. Unterweisungen

  • [ ] Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit (§12 ArbSchG)
  • [ ] Jährliche Wiederholungsunterweisung für alle Mitarbeiter
  • [ ] Tätigkeitsbezogene Inhalte (nicht nur allgemeine Sicherheitshinweise)
  • [ ] Schriftlicher Nachweis mit Unterschrift jedes Teilnehmers
  • [ ] Aufbewahrung der Nachweise mind. 2 Jahre (empfohlen: 5 Jahre)
  • [ ] Unterweisungen bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder nach Unfällen

✅ 3. Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

  • [ ] Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§5 ASiG)
  • [ ] Qualifikation der Sifa nachgewiesen
  • [ ] Regelmäßige Beratung durch die Sifa sichergestellt
  • [ ] Schriftliche Bestellungsurkunde vorhanden

Ausnahme: In Betrieben mit geringer Gefährdung kann der Unternehmer selbst die Funktion übernehmen (Unternehmermodell der BG).

✅ 4. Betriebsarzt

  • [ ] Bestellung eines Betriebsarztes (§5 ASiG)
  • [ ] Eignungsuntersuchungen organisiert (sofern vorgeschrieben)
  • [ ] Vorsorgeuntersuchungen angeboten (ArbMedVV)

Hinweis: Nicht alle Betriebe benötigen einen eigenständigen Betriebsarzt — die konkrete Pflicht richtet sich nach Branche und Tätigkeiten.

✅ 5. Sicherheitsbeauftragte

  • [ ] Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§22 SGB VII, §20 DGUV V1)
  • [ ] Anzahl entspricht Betriebsgröße und Gefährdungslage
  • [ ] Schriftliche Bestellungsurkunde vorhanden
  • [ ] Ausreichende Freistellung und Mittel zur Aufgabenerfüllung

Pflicht ab 20 Beschäftigten — in Branchen mit erhöhter Unfallgefahr bereits früher.

✅ 6. Erste Hilfe

  • [ ] Mindestanzahl Ersthelfer sichergestellt (10 % der Beschäftigten im Büro, 15 % im gewerblichen Bereich)
  • [ ] Ersthelfer-Ausbildung aktuell (Auffrischung alle 2 Jahre)
  • [ ] Verbandkästen in ausreichender Anzahl und zugänglich
  • [ ] Meldeweg und Notfallnummern bekannt und ausgehängt
  • [ ] Unfallmeldebuch geführt

✅ 7. Brandschutz

  • [ ] Brandschutzordnung erstellt und ausgehängt
  • [ ] Fluchtwege und Notausgänge ausgeschildert und freigehalten
  • [ ] Feuerlöscher vorhanden, geprüft und zugänglich
  • [ ] Mitarbeiter über Brandschutz unterwiesen
  • [ ] Brandschutzbeauftragter bestellt (ab bestimmter Betriebsgröße / -art)
  • [ ] Evakuierungsübungen durchgeführt

✅ 8. Arbeitsmittel und Maschinen

  • [ ] Alle Arbeitsmittel entsprechen den Sicherheitsanforderungen (BetrSichV)
  • [ ] Wiederkehrende Prüfungen der Arbeitsmittel dokumentiert
  • [ ] Betriebsanweisungen für gefährliche Arbeitsmittel vorhanden
  • [ ] Prüffristen eingehalten und Prüfberichte archiviert

✅ 9. Gefahrstoffe

  • [ ] Gefahrstoffverzeichnis aktuell geführt (GefStoffV §6)
  • [ ] Sicherheitsdatenblätter vorhanden und zugänglich
  • [ ] Betriebsanweisungen für alle Gefahrstoffe erstellt
  • [ ] Gefahrstoffunterweisung mind. jährlich durchgeführt und dokumentiert
  • [ ] Substitutionsprüfung durchgeführt (GefStoffV §7)

✅ 10. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • [ ] Notwendige PSA ermittelt und bereitgestellt
  • [ ] PSA-Unterweisung durchgeführt (PSA-Benutzungsverordnung)
  • [ ] PSA regelmäßig auf Funktion und Zustand geprüft
  • [ ] Mitarbeiter in Benutzung, Pflege und Aufbewahrung der PSA unterwiesen

✅ 11. Psychische Gefährdungen

  • [ ] Psychische Belastungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung erfasst (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
  • [ ] Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastungen festgelegt (z.B. Arbeitszeitgestaltung, Pausenregelungen)
  • [ ] Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten (§84 SGB IX)

✅ 12. Dokumentation und Aufbewahrung

  • [ ] Alle Unterweisungsnachweise mind. 2 Jahre aufbewahrt
  • [ ] Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert und zugänglich
  • [ ] Prüfprotokolle für Arbeitsmittel archiviert
  • [ ] Arbeitsunfälle gemeldet und dokumentiert (Meldepflicht ab 3 Ausfalltagen)
  • [ ] Betriebsärztliche Unterlagen nach Vorschrift archiviert

Welche Pflichten treffen kleine Betriebe besonders?

Auch Betriebe mit wenigen Mitarbeitern sind nicht von den Grundpflichten befreit. Diese gelten unabhängig von der Unternehmensgröße:

  • Gefährdungsbeurteilung (ab 1 Mitarbeiter)
  • Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme
  • Erste Hilfe sicherstellen
  • Brandschutz gewährleisten

In Kleinstbetrieben kann der Unternehmer viele Aufgaben selbst übernehmen — etwa über das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft, das Sifa- und Betriebsarztpflichten durch eigene Qualifizierung ersetzt.

Vertiefende Artikel zu einzelnen Pflichtbereichen

Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die Gefährdungsbeurteilungspflicht auch für Homeoffice-Mitarbeiter? Ja. Wer Mitarbeitern regelmäßiges Homeoffice ermöglicht, muss die Arbeitsbedingungen im Homeoffice in die Gefährdungsbeurteilung einbeziehen — inklusive Bildschirmarbeitsplatzbewertung und ergonomischer Hinweise.

Ab wie vielen Mitarbeitern brauche ich einen Betriebsrat? Ab fünf ständig beschäftigten wahlberechtigten Arbeitnehmern kann ein Betriebsrat gewählt werden (BetrVG §1). Es gibt keine Verpflichtung für den Arbeitgeber, einen Betriebsrat einzusetzen — aber eine Verpflichtung, ihn zu tolerieren und zu informieren.

Muss ich als Arbeitgeber alle Unterweisungen selbst durchführen? Nein. Unterweisungen können an qualifizierte Führungskräfte oder Sicherheitsbeauftragte delegiert werden — schriftlich und mit klarer Aufgabenbeschreibung. Die Gesamtverantwortung verbleibt beim Arbeitgeber.

Was ist das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft? Kleinstbetrieben mit geringer Gefährdung ermöglicht das Unternehmermodell, die Pflicht zur Sifa-Bestellung durch eigene Qualifizierung zu erfüllen. Der Unternehmer absolviert entsprechende BG-Seminare und übernimmt damit selbst die sicherheitstechnische Betreuung seines Betriebs.

Welche Folgen hat es, wenn ein Mitarbeiter bei einer fehlenden PSA-Unterweisung verletzt wird? Der Arbeitgeber haftet primär: keine PSA-Unterweisung = Verletzung der Fürsorgepflicht. Die Berufsgenossenschaft kann Regress nehmen; bei grober Fahrlässigkeit drohen Bußgelder bis 50.000 € und persönliche Haftung.

Wie oft müssen Ersthelfer neu ausgebildet werden? Ersthelferausbildungen müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden. Der Ersthelfer-Kurs hat keine unbegrenzte Gültigkeit. Der Arbeitgeber ist verantwortlich dafür, dass die Auffrischungen rechtzeitig stattfinden.

Arbeitsschutzpflichten digital verwalten

Die größte Herausforderung für die meisten Betriebe ist nicht das Wissen was zu tun ist — sondern den Überblick zu behalten wann was zu tun ist. Unterweisungen, Prüffristen, Wirksamkeitskontrollen: Ohne System entstehen Lücken.

Safe Forward bündelt alle Arbeitsschutzpflichten in einer Plattform:

  • Gefährdungsbeurteilungen erstellen und versionieren
  • Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren
  • Prüffristen für Arbeitsmittel überwachen
  • Auditberichte und Nachweise für Betriebsprüfungen exportieren
  • Maßnahmen zuweisen, verfolgen und abschließen

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Fazit

Die Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber sind umfangreich — aber beherrschbar. Mit einer klaren Struktur, einem zuverlässigen System und regelmäßiger Überprüfung können auch kleine und mittlere Betriebe alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese Checkliste ist ein guter Ausgangspunkt — aber kein Ersatz für eine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung und fachkundige Beratung.


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