Arbeitsschutz Pflichten Arbeitgeber: Die vollständige Checkliste 2026
Welche Arbeitsschutzpflichten haben Arbeitgeber in Deutschland? Diese Checkliste zeigt alle gesetzlichen Anforderungen – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Unterweisung.
Safe Forward Redaktion
13. Juli 2026
Als Arbeitgeber tragen Sie die Gesamtverantwortung für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb — unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Diese Checkliste gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle zentralen Pflichten, die das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV-Vorschriften und weitere Regelwerke vorschreiben.
Rechtsgrundlagen: Was gilt für wen?
Das Arbeitsschutzrecht in Deutschland ist mehrschichtig:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Gilt für alle Arbeitgeber ab einem Mitarbeiter
- DGUV Vorschrift 1: Grundpflichten der Unfallverhütung, für alle BG-Mitgliedsbetriebe
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsplätze
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Sichere Verwendung von Arbeitsmitteln
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Umgang mit gefährlichen Stoffen
- Mutterschutzgesetz, JArbSchG: Spezielle Schutzpflichten für besondere Personengruppen
Checkliste: Arbeitsschutzpflichten Arbeitgeber
✅ 1. Gefährdungsbeurteilung
- [ ] Für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten durchgeführt (§5 ArbSchG)
- [ ] Schriftlich dokumentiert
- [ ] Alle Gefährdungskategorien erfasst (mechanisch, elektrisch, chemisch, psychisch, ergonomisch)
- [ ] Schutzmaßnahmen nach TOP-Prinzip festgelegt
- [ ] Verantwortliche und Umsetzungsfristen benannt
- [ ] Wirksamkeitskontrolle durchgeführt
- [ ] Regelmäßig aktualisiert (bei Änderungen der Arbeitsbedingungen, mind. alle 3–5 Jahre)
✅ 2. Unterweisungen
- [ ] Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit (§12 ArbSchG)
- [ ] Jährliche Wiederholungsunterweisung für alle Mitarbeiter
- [ ] Tätigkeitsbezogene Inhalte (nicht nur allgemeine Sicherheitshinweise)
- [ ] Schriftlicher Nachweis mit Unterschrift jedes Teilnehmers
- [ ] Aufbewahrung der Nachweise mind. 2 Jahre (empfohlen: 5 Jahre)
- [ ] Unterweisungen bei neuen Arbeitsmitteln, Verfahren oder nach Unfällen
✅ 3. Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)
- [ ] Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§5 ASiG)
- [ ] Qualifikation der Sifa nachgewiesen
- [ ] Regelmäßige Beratung durch die Sifa sichergestellt
- [ ] Schriftliche Bestellungsurkunde vorhanden
Ausnahme: In Betrieben mit geringer Gefährdung kann der Unternehmer selbst die Funktion übernehmen (Unternehmermodell der BG).
✅ 4. Betriebsarzt
- [ ] Bestellung eines Betriebsarztes (§5 ASiG)
- [ ] Eignungsuntersuchungen organisiert (sofern vorgeschrieben)
- [ ] Vorsorgeuntersuchungen angeboten (ArbMedVV)
Hinweis: Nicht alle Betriebe benötigen einen eigenständigen Betriebsarzt — die konkrete Pflicht richtet sich nach Branche und Tätigkeiten.
✅ 5. Sicherheitsbeauftragte
- [ ] Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (§22 SGB VII, §20 DGUV V1)
- [ ] Anzahl entspricht Betriebsgröße und Gefährdungslage
- [ ] Schriftliche Bestellungsurkunde vorhanden
- [ ] Ausreichende Freistellung und Mittel zur Aufgabenerfüllung
Pflicht ab 20 Beschäftigten — in Branchen mit erhöhter Unfallgefahr bereits früher.
✅ 6. Erste Hilfe
- [ ] Mindestanzahl Ersthelfer sichergestellt (10 % der Beschäftigten im Büro, 15 % im gewerblichen Bereich)
- [ ] Ersthelfer-Ausbildung aktuell (Auffrischung alle 2 Jahre)
- [ ] Verbandkästen in ausreichender Anzahl und zugänglich
- [ ] Meldeweg und Notfallnummern bekannt und ausgehängt
- [ ] Unfallmeldebuch geführt
✅ 7. Brandschutz
- [ ] Brandschutzordnung erstellt und ausgehängt
- [ ] Fluchtwege und Notausgänge ausgeschildert und freigehalten
- [ ] Feuerlöscher vorhanden, geprüft und zugänglich
- [ ] Mitarbeiter über Brandschutz unterwiesen
- [ ] Brandschutzbeauftragter bestellt (ab bestimmter Betriebsgröße / -art)
- [ ] Evakuierungsübungen durchgeführt
✅ 8. Arbeitsmittel und Maschinen
- [ ] Alle Arbeitsmittel entsprechen den Sicherheitsanforderungen (BetrSichV)
- [ ] Wiederkehrende Prüfungen der Arbeitsmittel dokumentiert
- [ ] Betriebsanweisungen für gefährliche Arbeitsmittel vorhanden
- [ ] Prüffristen eingehalten und Prüfberichte archiviert
✅ 9. Gefahrstoffe
- [ ] Gefahrstoffverzeichnis aktuell geführt (GefStoffV §6)
- [ ] Sicherheitsdatenblätter vorhanden und zugänglich
- [ ] Betriebsanweisungen für alle Gefahrstoffe erstellt
- [ ] Gefahrstoffunterweisung mind. jährlich durchgeführt und dokumentiert
- [ ] Substitutionsprüfung durchgeführt (GefStoffV §7)
✅ 10. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- [ ] Notwendige PSA ermittelt und bereitgestellt
- [ ] PSA-Unterweisung durchgeführt (PSA-Benutzungsverordnung)
- [ ] PSA regelmäßig auf Funktion und Zustand geprüft
- [ ] Mitarbeiter in Benutzung, Pflege und Aufbewahrung der PSA unterwiesen
✅ 11. Psychische Gefährdungen
- [ ] Psychische Belastungen als Teil der Gefährdungsbeurteilung erfasst (§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG)
- [ ] Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastungen festgelegt (z.B. Arbeitszeitgestaltung, Pausenregelungen)
- [ ] Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) angeboten (§84 SGB IX)
✅ 12. Dokumentation und Aufbewahrung
- [ ] Alle Unterweisungsnachweise mind. 2 Jahre aufbewahrt
- [ ] Gefährdungsbeurteilung schriftlich dokumentiert und zugänglich
- [ ] Prüfprotokolle für Arbeitsmittel archiviert
- [ ] Arbeitsunfälle gemeldet und dokumentiert (Meldepflicht ab 3 Ausfalltagen)
- [ ] Betriebsärztliche Unterlagen nach Vorschrift archiviert
Welche Pflichten treffen kleine Betriebe besonders?
Auch Betriebe mit wenigen Mitarbeitern sind nicht von den Grundpflichten befreit. Diese gelten unabhängig von der Unternehmensgröße:
- Gefährdungsbeurteilung (ab 1 Mitarbeiter)
- Unterweisung vor Tätigkeitsaufnahme
- Erste Hilfe sicherstellen
- Brandschutz gewährleisten
In Kleinstbetrieben kann der Unternehmer viele Aufgaben selbst übernehmen — etwa über das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft, das Sifa- und Betriebsarztpflichten durch eigene Qualifizierung ersetzt.
Arbeitsschutzpflichten digital verwalten
Die größte Herausforderung für die meisten Betriebe ist nicht das Wissen was zu tun ist — sondern den Überblick zu behalten wann was zu tun ist. Unterweisungen, Prüffristen, Wirksamkeitskontrollen: Ohne System entstehen Lücken.
Safe Forward bündelt alle Arbeitsschutzpflichten in einer Plattform:
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen und versionieren
- Unterweisungen planen, durchführen und dokumentieren
- Prüffristen für Arbeitsmittel überwachen
- Auditberichte und Nachweise für Betriebsprüfungen exportieren
- Maßnahmen zuweisen, verfolgen und abschließen
Jetzt 7 Tage kostenlos testen →
Fazit
Die Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber sind umfangreich — aber beherrschbar. Mit einer klaren Struktur, einem zuverlässigen System und regelmäßiger Überprüfung können auch kleine und mittlere Betriebe alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Diese Checkliste ist ein guter Ausgangspunkt — aber kein Ersatz für eine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung und fachkundige Beratung.
Haben Sie Fragen zu Ihren konkreten Arbeitsschutzpflichten? Safe Forward unterstützt KMU dabei, alle Anforderungen effizient und rechtssicher zu erfüllen. 7 Tage kostenlos testen.
Gefährdungsbeurteilungen digital verwalten
Safe Forward digitalisiert Ihren gesamten Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Vorfälle und Audits — DSGVO-konform, ab 149 €/Monat.
7 Tage kostenlos testen →