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Arbeitsschutz6 min Lesezeit

DGUV Vorschrift 1: Was KMU wirklich wissen müssen

Die DGUV Vorschrift 1 regelt die Grundsätze der Prävention in deutschen Betrieben. Was sie konkret bedeutet, welche Pflichten sie aufstellt und was bei Verstößen droht.

SF

Safe Forward Redaktion

14. Juli 2026

Die DGUV Vorschrift 1 – "Grundsätze der Prävention" – ist das Fundament des deutschen Unfallverhütungsrechts. Sie gilt für jeden Betrieb, der Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist — also praktisch für alle Unternehmen in Deutschland. Was sie im Detail regelt und was Arbeitgeber konkret tun müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist die DGUV Vorschrift 1?

Die DGUV Vorschrift 1 ist eine Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie wurde zuletzt 2013 überarbeitet und gilt als übergeordnetes Regelwerk für alle weiteren UVVen der Berufsgenossenschaften.

Im Kern legt sie fest:

  • Welche Grundpflichten Arbeitgeber und Versicherte haben
  • Wie Unterweisungen zu gestalten sind
  • Wer als Sicherheitsbeauftragter bestellt werden muss
  • Wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzubinden sind
  • Welche Grundsätze der Gefährdungsbeurteilung gelten

Sie ergänzt das staatliche Recht (ArbSchG, BetrSichV etc.) und schafft verbindliche Mindeststandards für alle BG-Mitgliedsbetriebe.

Für wen gilt die DGUV Vorschrift 1?

Für alle Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind — das betrifft jeden Arbeitgeber in Deutschland mit mindestens einem Beschäftigten. Es gibt keine Ausnahme für Kleinstbetriebe oder bestimmte Branchen.

Die wichtigsten Pflichten aus der DGUV Vorschrift 1

§ 2 – Grundpflichten des Unternehmers

Der Arbeitgeber muss:

  • Gefährdungen für Leben und Gesundheit der Versicherten ermitteln und beurteilen
  • Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen
  • Die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
  • Die Versicherten unterweisen

Diese Pflichten decken sich weitgehend mit §5 ArbSchG — die DGUV Vorschrift 1 gibt ihnen aber einen zusätzlichen rechtlichen Rahmen über das Unfallversicherungsrecht.

§ 4 – Unterweisungen

Die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert die Unterweisungspflicht:

  • Unterweisungen müssen mindestens einmal jährlich stattfinden
  • Sie müssen tätigkeitsbezogen sein
  • Sie müssen dokumentiert werden — mit Datum, Inhalt und Unterschrift der Teilnehmer
  • Nachweise müssen mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden

Wer gegen die Unterweisungspflicht und Nachweispflicht verstößt, riskiert Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft.

§ 20 – Sicherheitsbeauftragte

Ab 20 Beschäftigten müssen Sicherheitsbeauftragte bestellt werden. In Branchen mit erhöhter Unfallgefahr (Bau, Produktion, Metallverarbeitung) kann die Pflicht früher einsetzen.

Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten:

  • Unterstützung des Arbeitgebers bei Unfallverhütung
  • Beobachtung der Arbeitsbedingungen
  • Hinweis auf Mängel und Unfall-Risiken
  • Förderung sicherheitsbewusstes Verhalten der Kollegen

Wichtig: Sicherheitsbeauftragte sind keine Ersatz für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa). Sie sind zusätzlich zu bestellen.

Verhältnis Beschäftigte zu Sicherheitsbeauftragten (Richtwert):

| Betriebsgröße | Anzahl Sicherheitsbeauftragte | |---|---| | 20–100 MA | mindestens 1 | | 101–250 MA | mindestens 2 | | ab 251 MA | je weitere 250 MA: + 1 |

§ 22 – Erste Hilfe

Die DGUV Vorschrift 1 schreibt vor:

  • Mindestanzahl von Ersthelfern: 10 % der Beschäftigten im Bürobereich, 15 % in anderen Bereichen
  • Ersthelfer-Ausbildung und regelmäßige Auffrischung (alle 2 Jahre)
  • Ausreichende Verbandkästen in zugänglichen Positionen
  • Aushang mit Notfallnummern und Ersthelfer-Namen

§§ 7–15 – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen

Die DGUV Vorschrift 1 stellt klar, dass die Gefährdungsbeurteilung nach dem TOP-Prinzip zu gestalten ist: Technische Maßnahmen vor organisatorischen Maßnahmen vor personenbezogenen Maßnahmen (PSA).

Sie legt fest, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden muss.

Was bei Verstößen gegen die DGUV Vorschrift 1 droht

Verstöße gegen die DGUV Vorschrift 1 können von der Berufsgenossenschaft mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind höhere Sanktionen möglich.

Darüber hinaus verliert der Arbeitgeber im Schadensfall möglicherweise seinen Haftungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung — die BG kann Regress nehmen, wenn grobe Pflichtverletzungen vorlagen.

Lesen Sie auch: Welche Bußgelder drohen bei Verstößen im Arbeitsschutz?

DGUV Vorschrift 1 vs. ArbSchG: Was ist der Unterschied?

| | ArbSchG | DGUV Vorschrift 1 | |---|---|---| | Rechtsgrundlage | Staatliches Recht | Unfallverhütungsvorschrift (UVV) | | Gültig für | Alle Arbeitgeber | BG-Mitgliedsbetriebe | | Durchsetzung | Gewerbeaufsicht | Berufsgenossenschaft | | Sanktionen | Bußgeld bis 25.000 € | Bußgeld bis 10.000 €, Regress |

Beide Regelwerke gelten parallel und ergänzen sich. ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 schreiben in vielen Punkten ähnliche Pflichten vor — aber über unterschiedliche Behörden mit unterschiedlichen Sanktionsmechanismen.

Checkliste: DGUV Vorschrift 1 erfüllt?

  • [ ] Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsbereiche vorhanden und dokumentiert
  • [ ] Jährliche Unterweisungen durchgeführt und dokumentiert
  • [ ] Sicherheitsbeauftragte bestellt (ab 20 MA)
  • [ ] Bestellung schriftlich dokumentiert
  • [ ] Fachkraft für Arbeitssicherheit eingebunden (ASiG)
  • [ ] Betriebsarzt eingebunden
  • [ ] Mindestanzahl Ersthelfer sichergestellt
  • [ ] Verbandkästen vorhanden und geprüft
  • [ ] Notfallnummern ausgehängt

Weitere Checklisten finden Sie in unserem Artikel zu den Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber.

DGUV Vorschrift 1 digital umsetzen

Die Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 — Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Sicherheitsbeauftragte, Erste Hilfe — lassen sich mit Safe Forward strukturiert und rechtssicher verwalten:

  • GBU erstellen, versionieren und Wirksamkeit dokumentieren
  • Unterweisungen digital durchführen und archivieren
  • Bestellungsdokumente für Sicherheitsbeauftragte hinterlegen
  • Alle Nachweise auf Abruf für BG-Prüfungen bereitstellen

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Häufige Fragen (FAQ)

Gilt die DGUV Vorschrift 1 auch für Kleinstbetriebe mit 1–5 Mitarbeitern? Ja. Die Vorschrift gilt für alle BG-Mitglieder ohne Ausnahme nach Betriebsgröße. Lediglich bei der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten gibt es Schwellenwerte.

Wer prüft die Einhaltung der DGUV Vorschrift 1? Die Berufsgenossenschaft führt Betriebsbesichtigungen durch und kann Auflagen erteilen oder Bußgelder verhängen. Zusätzlich prüft das staatliche Gewerbeaufsichtsamt nach dem ArbSchG.

Was ist der Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit? Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine externe oder interne Fachperson mit spezifischer Ausbildung und gesetzlicher Beratungspflicht (ASiG). Der Sicherheitsbeauftragte ist ein Mitarbeiter aus dem Betrieb, der die Sicherheitsarbeit unterstützt — keine Ausbildung als Sifa notwendig.

Müssen Sicherheitsbeauftragte eine spezielle Ausbildung haben? Nein. Eine bestimmte Ausbildung ist nicht vorgeschrieben, aber die BG bietet kostenlose Schulungen für Sicherheitsbeauftragte an, die empfohlen werden.

Wie oft darf die Berufsgenossenschaft den Betrieb besichtigen? Es gibt keine gesetzliche Beschränkung der Besichtigungsfrequenz. In der Praxis finden anlasslose Besichtigungen alle 3–7 Jahre statt, anlassbezogene (nach Unfällen) zeitnah.

Fazit

Die DGUV Vorschrift 1 ist keine abstrakte Vorschrift — sie ist der konkrete Handlungsrahmen für betrieblichen Arbeitsschutz in Deutschland. Wer ihre Kernpflichten kennt und umsetzt — Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Sicherheitsbeauftragte, Erste Hilfe — ist nicht nur rechtskonform, sondern schützt tatsächlich seine Mitarbeiter vor Unfällen.


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